Bereit für UCITS IV?

Bereit für UCITS IV?, Beglaubigte Übersetzungen
Keine Hektik! Wir helfen gerne

Unter UCITS IV haben die Wesentlichen Anlegerinformationen (auch: KIID) den vereinfachten Prospekt abgelöst. Inhalt, Sprache und Format dieser Publikationen müssen festgelegten Standards entsprechen:

  • Präzise und für Privatanleger verständliche Formulierungen ohne Fachjargon
  • Für jeden Teilfonds und jede Anlageklasse separate Wesentliche Anlegerinformationen
  • Maximal zwei Seiten, regelmässige Aktualisierung
  • Zwei Diagramme mit definiertem Inhalt
  • In mindestens einer Landessprache der Vertriebsstaaten

Wesentliche Anlegerinformationen verfassen und übersetzen

CLS Communication hat sich eingehend mit UCITS IV und den Wesentlichen Anlegerinformationen auseinandergesetzt. Im Hinblick auf die neuen rechtlichen Vorgaben haben wir eigens ein Top-Team von Redakteuren und Übersetzern zusammengestellt.

Es wird von unseren Readability-Spezialisten und besonders geschulten Projektmanagern unterstützt.

Wesentliche Anlegerinformationen redigieren und übersetzen

Wir übersetzen Ihre Wesentlichen Anlegerinformationen nicht nur, sondern gewährleisten eine klare Sprache und einen adäquaten Stil.

Lesbarkeit der Wesentlichen Anlegerinformationen

Gemeinsam mit externen und internen Schreibexperten stellt CLS sicher, dass Ihre Dokumente verständlich abgefasst sind und die Kriterien der Lesbarkeit erfüllen.
 

Kontakt

GB: Pablo Navascues | Tel. +44 203 117 2800 | E-Mail

Schweiz/Deutschland/Benelux: Daniel Funk | Tel. +41 44 206 68 68 | E-Mail

Frankreich: Claudia Barretta | Tel. +33 1 4469 35 40 | E-Mail

Dänemark: Steen Magnussen | Tel. +45 33 32 34 52 |  E-Mail

Spanien: Iciar López-Aranguren Anabitarte | Tel. +34 915 350 962 | E-Mail

Asien-Pazifik: Michael Wong | Tel. +852 2156 5222 | E-Mail

oder über das Kontaktformular

 

Siehe Wikipedia für Hintergrundsinformationen über UCITS IV

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