Bereit für UCITS IV?

Unter UCITS IV löst das Key Investor Information Document (KIID) den vereinfachten Prospekt ab. Dies gilt ab 1. Juli 2011. Inhalt, Sprache und Format des KIID müssen festgelegten Standards entsprechen:
- Präzise und für Privatanleger verständliche Formulierungen ohne Fachjargon
- Für jeden Teilfonds und jede Anlageklasse ein separates KIID
- Maximal zwei Seiten, regelmässige Aktualisierung
- Zwei Diagramme mit definiertem Inhalt
- In mindestens einer Landessprache der Vertriebsstaaten
KIIDs verfassen und übersetzen
CLS Communication hat sich eingehend mit den Implikationen von UCITS IV und KIIDs auseinander gesetzt. Im Hinblick auf die neuen rechtlichen Vorgaben haben wir eigens ein Top-Team von Redakteuren und Übersetzern zusammengestellt.
Es wird von unseren Readability-Spezialisten und besonders geschulten Projektmanagern unterstützt.
KIIDS redigieren und übersetzen
Wir übersetzen Ihre KIIDs nicht nur, sondern gewährleisten eine klare Sprache und einen adäquaten Stil.
Lesbarkeit von KIIDs
Gemeinsam mit externen und internen Schreibexperten stellt CLS sicher, dass Ihre Dokumente in verständlicher Sprache abgefasst sind und die Kriterien der Lesbarkeit erfüllen.
Kontakt
GB: Richard Gray | Tel. +44 203 117 2800 | E-Mail
Schweiz/Deutschland/Benelux: Daniel Funk | Tel. +41 44 206 68 68 | E-Mail
Frankreich: Claudia Barretta | Tel. +33 1 4469 35 40 | E-Mail
Dänemark: Steen Magnussen | Tel. +45 33 32 34 52 | E-Mail
Spanien: Iciar López-Aranguren Anabitarte | Tel. +34 915 350 962 | E-Mail
Asien-Pazifik: Michael Wong | Tel. +852 2156 5222 | E-Mail
Siehe Wikipedia für Hintergrundsinformationen über UCITS IV
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