Bereit für UCITS IV?

Bereit für UCITS IV?, Öffentlichkeitsarbeit
Keine Hektik. Wir helfen gerne.

Unter UCITS IV löst das Key Investor Information Document (KIID) den vereinfachten Prospekt ab. Dies gilt ab 1. Juli 2011. Inhalt, Sprache und Format des KIID müssen festgelegten Standards entsprechen:

  • Präzise und für Privatanleger verständliche Formulierungen ohne Fachjargon
  • Für jeden Teilfonds und jede Anlageklasse ein separates KIID
  • Maximal zwei Seiten, regelmässige Aktualisierung
  • Zwei Diagramme mit definiertem Inhalt
  • In mindestens einer Landessprache der Vertriebsstaaten

KIIDs verfassen und übersetzen

CLS Communication hat sich eingehend mit den Implikationen von UCITS IV und KIIDs auseinander gesetzt. Im Hinblick auf die neuen rechtlichen Vorgaben haben wir eigens ein Top-Team von Redakteuren und Übersetzern zusammengestellt.

Es wird von unseren Readability-Spezialisten und besonders geschulten Projektmanagern unterstützt.

KIIDS redigieren und übersetzen

Wir übersetzen Ihre KIIDs nicht nur, sondern gewährleisten eine klare Sprache und einen adäquaten Stil.

Lesbarkeit von KIIDs

Gemeinsam mit externen und internen Schreibexperten stellt CLS sicher, dass Ihre Dokumente in verständlicher Sprache abgefasst sind und die Kriterien der Lesbarkeit erfüllen.
 

Kontakt

GB: Richard Gray | Tel. +44 203 117 2800 | E-Mail

Schweiz/Deutschland/Benelux: Daniel Funk | Tel. +41 44 206 68 68 | E-Mail

Frankreich: Claudia Barretta | Tel. +33 1 4469 35 40 | E-Mail

Dänemark: Steen Magnussen | Tel. +45 33 32 34 52 |  E-Mail

Spanien: Iciar López-Aranguren Anabitarte | Tel. +34 915 350 962 | E-Mail

Asien-Pazifik: Michael Wong | Tel. +852 2156 5222 | E-Mail

oder über das Kontaktformular

 

Siehe Wikipedia für Hintergrundsinformationen über UCITS IV

Bitte klicken Sie hier, um mehr über unseren UCITS IV-Partner zu erfahren.

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